Anke Hengelmolen-Greb
Die Details/Preise zur Leistungserbringung werden im Therapiezentrum Grünebach auf Basis der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) festgelegt, deren Details hier erläutert werden und welche gesetzlich vorgeschrieben sind (§630c Abs. 3 BGB).
In der GebüTh werden seit 2007 die jeweils üblichen Preise veröffentlicht und regelmässig aktualisiert, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden.
Der Erstattungsanspruch des Patienten durch die private Krankenversicherung (PKV) richtet sich nach der Ausgestaltung des zwischen Ihnen und Ihrem vereinbarten Versicherungsvertrags mit der PKV.
Vor Beginn der Therapie im Therapiezentrum Grünebach vereinbare ich mit Ihnen mein Honorar, welches sich nach der GebüTh richtet.
Weitere Informationen zur GebüTh finden Sie unter www.privatpreise.de
Der Preis für eine Therapiesitzung errechnet sich im Therapiezentrum Grünebach aus der GebüTh, in der ein sog. Regelsatz zugrunde gelegt und mit dem jeweils zutreffenden Faktor multipliziert wird.
Die Multiplikationssätze zum Regelsatz sind 1,4 / 1,8 und 2,3, im ärztlichen Bereich ist z.B. ein Regelsatz mit dem Multiplikationsfaktor 2,3 gängig (siehe Gebührenordnung ärztlicher Leistungen GOÄ)
Die Multiplikationssätze werden bestimmt durch:
Die Preisliste des Therapie- und Schulungs-Zentrums Grünebach finden Sie hier
Quelle: GebüTh
| Anke Hengelmolen-Greb, M.Sc., PT, Bobath-Instruktorin IBITA, Heilpraktikerin (PT), Handicap-Tauchlehrerin