Anke Hengelmolen-Greb

Honorarvereinbarung für private Therapieleistungen

Bevor wir Ihre Therapie starten, müssen die vertraglichen Dinge geregelt sein.

Bitte drucken Sie diese Honorarvereinbarung aus und bringen sie diese, mit Ihrer Unterschrift versehen, zum ersten Behandlungstermin mit (das spart uns beiden Zeit), alternativ füllen wir die Honorarvereinbarung innerhalb der ersten Therapiesitzung gemeinsam aus.





Die Honorarvereinbarung ist die Basis für die

Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung. 

Bitte beachten Sie, dass Sie mir gegenüber zur Begleichung der Honorarabrechnung verpflichtet sind, unabhängig davon, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Ihnen diese Kosten durch Ihre Versicherung  und/oder Beihilfestelle erstattet werden.

Einige private Krankenkassen versuchen oft sogar offensichtlich vertragswiedrig, die Ihnen entstandenen Kosten gar nciht oder nicht in voller Höhe zu erstatten.

Sofern Sie Zweifel bezüglich Ihrer individuellen Erstattungsansprüche gegenüber der Krankenkasse/Beihilfestelle haben, empfehle ich Ihnen, diese rechtzeitig im Voraus zu klären. 

Gerne erstelle ich Ihnen dafür einen möglicherweise erforderlichen Kostenvoranschlag.

Für den seltenen Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrer privaten Krankenversicherung stehe ich Ihnen gerne mit Argumenten, Kopien von einschlägigen Gerichtsurteilen und Musterbriefen zur Seite. 

Hilfreiche Informationen finden Sie dazu auch im Internet unter www.privatpreise.de

Quelle: GebüTh


| Anke Hengelmolen-Greb, M.Sc., PT, Bobath-Instruktorin IBITA, Heilpraktikerin (PT), Handicap-Tauchlehrerin

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