Anke Hengelmolen-Greb

Bobath-Grundkurs - Anke Hengelmolen-Greb, M.Sc. in Grünebach

Der VeBID-Vertrag einschließlich Anlage muss vor Beginn des Bobath-Grundkurses unterschrieben beim Kurszentrum vorliegen. 

Ohne diesen Vertrag ist eine Teilnahme am Bobath-Grundkurs nicht möglich.

Vertrag

zwischen Anke Hengelmolen-Greb

-im Folgenden: Bobath-InstruktorIn IBITA anerkannt–

und……………………………………………………………

-im Folgenden: TeilnehmerIn-

über die Teilnahme und den Ablauf der Fortbildung

“Grundkurs in der Befundaufnahme und Behandlung

von Erwachsenen mit neurologischen Erkrankungen

-Das Bobath – Konzept”

1. Allgemeines

Der Bobath – Grundkurs (Lehrgang für Therapie auf neurophysiologischer / entwicklungsneurologischer Grundlage – Bobath für die Befundaufnahme und Behandlung von Erwachsenen mit Hemiparese und anderen neurologischen Störungsbildern, im Folgenden Bobath – Grundkurs) erfüllt die entsprechenden Rahmenbedingungen

  • des VeBID

Vereins der Bobath Instruktorinnen IBITA Deutschland und Österreich e.V.

  • der IBITA

International Bobath-Instructors Training Association

und

  • der gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden.

2. Zulassungsbedingungen

(1) Am Bobath - Grundkurs können staatlich anerkannte Physiotherapeuten und Ergotherapeuten teilnehmen. Ärzte, staatlich anerkannte Sprachtherapeuten und staatlich geprüfte Krankenschwestern/-pfleger können nach Ermessen der Kursleitung teilnehmen.

(2) Der Kursteilnehmer muss gesundheitlich in der Lage sein, die praktischen und theoretischen Anforderungen des Lehrplans, der Bestandteil dieses Vertrages und als Anlage 1) diesem Vertrag beigefügt ist, zu erfüllen. Der praktische Teil schließt sowohl das Üben der Kursteilnehmer untereinander, als auch das Behandeln von erwachsenen, neurologisch behinderten Patienten unter Anleitung der Kursleitung ein. Diese Aktivitäten sind mit Heben und Tragen verbunden.

Einschränkungen des körperlichen und allgemeinen Leistungsvermögens können dazu führen, dass das Kursziel nicht erreicht wird.

(3) Der Kursteilnehmer erklärt, keine ansteckenden Krankheiten oder Infektionen zu haben.

(4) Zu den Zulassungsbedingungen gehört auch, dass der unterschriebene Vertrag fristgerecht zurückgesendet wird.

3. Maßnahmeziel

(1) Ziel der Maßnahme ist das Erlernen und Umsetzen des Bobath-Konzepts. Nach erfolgreichem Abschluss wird das IBITA – Zertifikat ausgestellt.

(2) Der Bobath - Grundkurs wird vom Bobath-Instruktor nach den Vorgaben des IBITA-Core-Curriculums durchgeführt.

(3) Für die Überprüfung der Fähigkeiten der Kursteilnehmer stützt sich der Kursleiter auf den derzeit aktuellen Fähigkeitsnachweis, der von der IBITA als Beurteilungsgrundlage entwickelt wurde. Der Fähigkeitsnachweis liegt für die Kursteilnehmer während des Kurses zur Einsichtnahme aus.

4. Unterrichtsteilnahme

Zur Erreichung des Kurszieles ist die kontinuierliche Teilnahme am Unterricht erforderlich. Falls ein Kursteilnehmer mehr als acht Stunden

(á 60) fehlt, kann das IBITA - Zertifikat nicht erteilt werden.

5. Art des Abschlusses und damit verbundene Berechtigung

(1) Der Teilnehmer unterzieht sich Lehr- und Lernzielkontrollen (LLK). Die Lernzielkontrollen (LLK) erfolgen schriftlich (20 Fragen / Befunderhebungen Befunderhebung eines Kurspatienten / Projektarbeit), mündlich und praktisch (Befunderhebung und Behandlungsstrategien in Form eines WORKSHOPS a´30 Minuten oder während der praktischen Arbeit am Patienten). Jede einzelne LLK muss zu 60 % bestanden werden. Es gehen 40 % der theoretischen LLK und 60 % der praktischen LLK in die Gesamtbewertung ein.

Ergänzend gilt die „Information über die Lehr – Lernzielkontrolle (LLK) im Bobath – Grundkurs“.

(2) Bei einer erfolgreich absolvierten LLK erhält der Teilnehmer ein Zertifikat in dem ausdrücklich bescheinigt wird, dass die Teilnahme am Fortbildungslehrgang Bobath – Grundkurs erfolgreich abgeschlossen wurde.

(3) Das Zertifikat berechtigt dazu, auf Grund einer ärztlichen Verordnung Erwachsene mit zerebralen oder anderen sensomotorischen Bewegungsstörungen selbstständig nach dem Bobath - Konzept zu behandeln.

(4) Durch den Erhalt des Zertifikats ist der Kursteilnehmer außerdem berechtigt, an einem IBITA anerkannten Aufbaukurs teilzunehmen.

6. Nichterreichen des Abschlusses

(1) Falls die Kursleitung Bedenken hinsichtlich des Erreichens des Kursziels bei einem Teilnehmer hat, wird dieser umgehend informiert.

(2) Falls das Kursziel im praktischen Teil nicht erreicht wird, erhält der Teilnehmer innerhalb von 15 Monaten ab Beginn des ersten Tages des ersten Kurses einmalig die Möglichkeit, an einem Kursteil erneut teilzunehmen (max. fünf Kurstage nach IBITA Beschluss) und in einer weiteren LLK seine verbesserten Fähigkeiten darzustellen. Diese erneute Teilnahme könnte kostenpflichtig sein, durch eine Organisationsumlage. Erneute Kursgebühren werden nicht fällig. Daneben wird bei Nichterreichen des Kursziels Art und Umfang möglicher Wiederholungen mit der Kursleitung abgestimmt.

7. Bedingungen für die Abrechnung von Leistungen auf Grund des Zertifikates bei den deutschen Krankenkassen (Kostenträgern)

Die deutschen Krankenkassen erkennen das Zertifikat zur Abrechnung von Heilmitteln an, wenn sämtliche nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: 

  • Die erforderliche Teilnahme an einem IBITA anerkannten Bobath - Grundkurs muss in einer von den Krankenkassen akzeptierten Form zertifiziert sein;
  • der Teilnehmer muss vor der Teilnahme an einem Grundkurs mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung bei Vollzeitbeschäftigung nach der staatlichen Anerkennung nachweisen (maßgeblich ist das Datum des Berufsdiploms);
  • als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit einem Mindestumfang von 15 Wochenstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt (Beispiel: Bei 20 Wochenarbeitsstunden 2 Jahre Wartezeit, bei 30 Wochenarbeitsstunden 1,5 Jahre Wartezeit). Es ist ein Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers erforderlich.

Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Zulassungsvoraussetzungen hat der Kursteilnehmer. Wird nachträglich bekannt, dass ein Teilnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllt, erkennen die Krankenkassen das Zertifikat nicht an.

8. Sonstiges

(1) Es wird erwartet, dass zwischen den Kursteilen mit Patienten mit neurologischen Störungsbildern gearbeitet wird, um die Kursinhalte durch die praktische Arbeit zu vertiefen.

(2) Das Zertifikat berechtigt nicht dazu, als Bobath - Instruktor tätig zu sein. Hierzu besteht eine gesonderte Weiterbildungsordnung der  IBITA.

(3) Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen des Lehrgangs erhaltene vertrauliche Daten insbesondere über Patienten, die während des Lehrgangs behandelt werden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

Düsseldorf, den ..............................

Anke Hengelmolen-Greb, PT, M.Sc., Bobath-InstruktorIn, IBITA anerkannt

……………………………………….…………………..

Unterschrift Teilnehmer

VeBID-Vertrag, Download

Anlage zum VeBID-Vertrag, Download

| Anke Hengelmolen-Greb, M.Sc., PT, Bobath-Instruktorin IBITA, Heilpraktikerin (PT), Handicap-Tauchlehrerin

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